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Wir über uns

Die Entwicklung des Marktes für Versicherungen und Finanzdienstleistungen war in den letzten beiden Jahren von regulatorischen Eingriffen geprägt. Mit der VersVermV (Versicherungsvermittlerverordnung) und dem neuen VVG (Versicherungsvertragsgesetz) hat der Gesetzgeber die Qualitätsanforderungen an die Versicherungsberater und den Verbraucherschutz erheblich verbessert.

Die hohen Anforderungen an eine qualifizierte Beratung wurden und werden durch unsere Mitarbeiter seit Gründung 1989 mit großer Begeisterung erfüllt. Durch permanente Qualitätssicherungsmaßnahmen halten wir unsere Dienstleistungen auf hohem Niveau.

 

AIV + GfV

Mit der AIV GmbH & Co. KG werden Architekten und Ingenieurrisiken weltweit zu Top- Konditionen versichert. Mit der GfV mbH konzipieren wir Altersversorgungskonzepte  über alle Ausführungswege, auch unter Einbeziehung von Arbeitszeitkonten. Im Zuge unserer ganzheitlichen Beratungssystematik werden die übrigen Risiken unserer Zielgruppen mit indviduellen Konzepten,  zum Teil mit hohen Sondernachlässen,  gemeistert. Die eingesetzte edv-gestützte Beratungstechnologie beider Firmen ist auf dem neuesten Stand der Technik.

Wir sind per Gesetz zur Unabhängigkeit verpflichtet.

Dieser Vorteil wird im VVG deutlich herausgestellt. Lt. VVG § 59 ist der Versicherungsvertreter vom Versicherungsunternehmen mit dem Verkauf von Versicherungen betraut. Nur der Versicherungsmakler wird von seinem Auftraggeber mit der Vermittlung und dem Abschluss von Versicherungen betraut und ist somit zur Unabhängigkeit verpflichtet.

Im VVG § 6 sind die Beratungspflichten geregelt. Der § 6 Abs. 6 entlässt den Versicherer von seinen Beratungspflichten, wenn ein Versicherungsmakler beauftragt wurde. An diese Stelle tritt dann der §  60, in dem die Informationspflichten des Maklers auf eine hinreichende Anzahl von Angeboten ausgeweitet werden.