Wir begleiten Sie im Rahmen unseres „Private Financial Planning“ zum Beispiel auch beim Erwerb einer Immobilie von der Planung über die Finanzierung bis zur Abnahme. Wenn Objekt, Kosten und Eigenkapital feststehen, ermitteln wir über unseren Server das günstigste Angebot. Hierzu erfolgt ein Konditionsabgleich bei einer großen Anzahl von Kreditinstituten.
Aber was ist bei einer schweren Erkrankung, Arbeitslosigkeit oder Tod und was ist, wenn ein Mangel in der Gewährleistungfrist zu beheben ist, aber der Baubetrieb existiert nicht mehr? Ob Arbeitlslosen- oder Gewährleistungsversicherung, wir erklären Ihnen alle erforderlichen und möglichen Versicherungen. Unsere Fachanwälte stehen auch hier problemlos und unkompliziert zur telefonischen Beratung zur Verfügung; wie immer für unsere Mandanten kostenfrei.
Profitieren Sie von unserer Kernkompetenz im Baubereich. Wir nennen Ihnen gerne geeignete Architekten, über die Sie die Gewährleistungsversicherung nutzen können. Diese Versicherung ist für Bauherren kostenlos. Zum Leistungsumfang gehört u. a. die Bestellung eines TÜV-Gutachters für die Bauabnahme. Im Fall eines Mangels werden dann dem Bauunternehmen alle Kosten zur Mängelbeseitigung erstattet. Sollte das Bauunternehmen nicht mehr bestehen, geht der Anspruch auf Mängelbeseitigung an den Versicherer über.