Was muss man beim Hausbau beachten
Damit die Freude und Begeisterung, die jeden packt, der sich an die Planung einer eigenen Immobilie heranmacht, sich in Besitzerstolz wandeln kann, sollten einige Regeln und gute Ratschläge Beachtung finden.
Wenn Sie ein Unternehmen beauftragen, ein Haus schlüsselfertig inklusive Bauplanung zu liefern, so haftet dieses im Rahmen der Gewährleistung nach VOB oder BGB für Mängel. Leider ist der Wert dieser Haftung von der Finanzstärke zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme abhängig und somit ein Risiko. Dabei können Planungsfehler ebenso wie nicht erkannte Mängel bei den Bauabnahmen gravierende Folgen haben.
Zur Informationspflicht der Architekten gegenüber seinen Bauherren gehört auch der Hinweis auf den erforderlichen und auch möglichen Versicherungsschutz.
Bei Erfüllung dieser Pflicht unterstützen wir Sie gern.
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So werden Bauherren geschützt
Die Fertigstellungsgarantie
Sie greift, wenn das Bauunternehmen während der Bauphase in die Insolvenz geht und deckt die Mehrkosten, die durch ein Nachfolgeunternehmen entstehen würden.
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Die Gewährleistungsbürgschaft
Sie greift, wenn das Bauunternehmen finanziell nicht mehr in der Lage ist, Baumängel abzustellen. Üblicherweise werden nur 5% der Bauleistung verbürgt. Diese Summe ist zum Beispiel nicht ausreichend, wenn ein gesamtes Gewerk, wie zum Beispiel der Estrich erneuert werden müsste.
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Die Gewährleistungsversicherung
Sie zahlt alle versicherten Gewährleistungsschäden entweder an die Baufirma, die den Schaden verursacht hat, um den Mangel zu beheben oder an den Bauherrn, wenn die ausführende Baufirma nicht mehr bestehen sollte. So kann dann der Bauherr eine andere Firma beauftragen. Mitversichert ist eine gutachterliche Baubegleitung und die Bauabnahme durch TÜV-Ingenieure.
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Die Bauleistungversicherung
Sie erstattet Schäden an den Bauleistungen, die zum Beispiel durch Vandalismus, Diebstahl, Sturm oder sonstige Beschädigungen entstanden sind.
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Die Feuerrohbauversicherung
Sie erstattet alle Feuerschäden, die bis zur Bauabnahme / Einzug entstanden sind.
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Die Bauherrenhaftpflichtversicherung
Grundsätzlich haftet zunächst immer der Grundstücksinhaber also der Bauherr. Deshalb ist ausreichender Versicherungsschutz dringend erforderlich.
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